Schulische Gremien
Elternkonferenz | Lehrerkonferenz | Schülerkonferenz |
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Elternsprecher | Lehrkräfte | Schülersprecher |
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Elternkonferenz
Aufgaben:
(Gemäß Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2017
Die EK vertritt die schulischen Interessen aller Eltern in der Schule.
(Die Beratungen dienen nicht der Darstellung von Einzelinteressen oder Einzelproblemen.)
Die EK hat die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
Die EK kann Versammlungen aller Eltern einberufen, sie dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Die EK wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in und Vertreter/innen für die Schulkonferenz/ Kreiselternrat.